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Verfasst: 07.03.2005, 19:33
von forenbenutzer
Donaudampfschifffahrtskapitäns... usw.

Verfasst: 07.03.2005, 19:57
von Merchill
Original von TCPip2k
löhnig
....bitte was???????????

Verfasst: 07.03.2005, 20:49
von TCPip2k
wenn sich etwas lohnt. "eine löhnige Beschäftigung"
lernt ihr jungen DInger denn granix mehr inner Schule ?

(ich bin mir vollkommen klaar das du ein Jahr älter bist :D)

Verfasst: 07.03.2005, 21:54
von eagle_eye
Original von MK
Ist nicht 'Mensch' das Wort, auf das sich kein deutsches Wort reimt?
Unmensch ^^

Hab sogar ein Gedicht hierzu gefunden:

Mensch - ein Primwort?

was sich auf mensch reimt
nichts und wieder nichts
es scheint
als sei mensch ungereimt

ungereimt wird er bleiben
den reim zum weinen bringen
des menschen reim wird leiden
wollen wir ihn zum reimen zwingen

also gießet mir reinen
wein in meinen reim hinein
siehe da: auf mensch
reimt sich betrunken gensch

Verfasst: 07.03.2005, 22:00
von TCPip2k
Jetzt bin ich verwirrt...
hmmm kann mal jemand "ranch" eindeutschen ? :D

Verfasst: 07.03.2005, 22:37
von forenbenutzer
Original von TCPip2k
wenn sich etwas lohnt. "eine löhnige Beschäftigung"
lernt ihr jungen DInger denn granix mehr inner Schule ?
Ich war mir sicher, es würde "lohnend" heißen, aber ich geh lieber noch mal in die Schule.

Verfasst: 07.03.2005, 22:57
von TCPip2k
ich versuch doch nur nen Reim zu finden... :(

Könnt ihr meine Illusionen nicht einfach so stehen lassen?

Ich reiss jetzt das Internetkabel aus der Wand, und geh wieder Träumen, wie ich als Millinär mit 3 Playmates in meinem Pool sitze, und den ganzen Tag "Einzigste" sage :D

Verfasst: 08.03.2005, 09:59
von Chuck die Pflanze
@tcpip: Du bis nicht der Einzigste der einzigste sagt! :D

@topic: Wusstet ihr dass man sich, wenn man gegen einen Freund oder eine Freundin vor Gericht aussagen muss, sich theoretisch kurz auf der Treppe vor dem Gerichtsgebäude Verloben kann (Verlobung ist ein formloser Vertrag, also es müssen nur beide einverstanden sein und schwups: Verlobung!(§§1297-1302 BGB); §116 BGB [geheimer vorbehalt] würde hier zwar die beiden Willenserklärungen nichtig machen, aber das muss einem erst mal jemand beweisen...) - und dadurch ein Zeugnisverweigerungsrecht erhält? (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO)
Nach der Verhandlung sagen dann einfach beide "ach, ich glaub ich will dich doch nicht heiraten" und vorbei ists mit der verlobung.

Verfasst: 08.03.2005, 12:41
von TCPip2k
interessant.... hmm welche Vebrechen könnte ich machen, um jezt mit diesem Trick heil davon zu kommen?

Ich probiers mal mit Entweihung denkmalgeschützter Orte ;)

Verfasst: 08.03.2005, 17:30
von Merchill
Keine so löhnige Idee..... :D :D :D

Verfasst: 11.03.2005, 15:28
von Titipoco
Der, der weiß, dass er nichts weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß, dass er nichts weiß. :top:

Verfasst: 11.03.2005, 16:39
von George Stobbard
irgendwie ist gerade was in meiner großhirnhemisphäre gebrochen 8o



hm mensch da reimt sich doch moloch, als alliteration ^^

muhahahahahaha

Verfasst: 11.03.2005, 16:44
von Chuck die Pflanze
stabreime sind bäh
und als stilmittel in nem gedicht
des wo sich reimen tun soll
nich zu gebrauchen nicht
und auch nicht toll
mäh.
:D

wusstet ihr dass man seinen rechner eigentlich ausschalten sollte wenn man lernen will? *seufz* kurios kurios!

Verfasst: 11.03.2005, 17:09
von George Stobbard
lol die pflanze hats mal wieder geschafft ^^ so bin ich aber durchs abi gekommen mit viel weggehen und viel pc :D :P

Verfasst: 11.03.2005, 18:02
von TCPip2k
bei mir genauso, bloß ohne Abi ;)

Verfasst: 11.03.2005, 19:01
von Titipoco
ich lass die kiste auch immer an, hilfreich besonders durch ICQ dass man schnell ein paar kumpels fragen kann wenn man nen hänger hat.