von Mr.Brain » 01.09.2012, 13:56
Ich denke schon, dass man in diesem Fall sogar gerichtlich vorgehen könnte. Getreu dem Motto "es kommt drauf an". Ich weiß nur nicht, wie das technisch mit Kickstarter im Hintergrund abläuft. Sollte zusätzlich die IP-Nr. des Schein-Spenders protokoliert werden, müsste es doch möglich sein, herauszufinden, wer diesen "Witz" gemacht hat? Die Daten werden ja auf anglo-amerikanischen Servern gespeichert, da ist es mit dem Datenschutz sowieso nicht besonders gut bestellt. Da könnte man sicherlich mit richterlichem Bescheid die Person lokalisieren lassen und entsprechend auf arglistige Täuschung oder evtl. Schadensersatz verklagen. Das kommt dann natürlich drauf an, ob die Eingabe von einem Minderjährigen oder Geisteskranken verantwortet wurde. Dann ist so gut wie kein Spielraum gegeben. Sollte dies nicht gegeben sein, könnte ich mir schon vorstellen, dass man da was rechtlich erreichen könnte. Wie genau das dann im Detail ablaufen könnte, kann ich nicht sagen. Das anglo-amerikanische Rechtssystem kann da jedoch ziemlich hart sein und ggf. sogar bei Erfolg in die Mio. gehen. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, kann das dann auch mal so zum Spaß durchziehen und es drauf ankommen lassen. Zumindest würde dann ein wichtiger Präzedenzfall für die Zukunft geschaffen. So kann sich ja kein Kickstarter Entwickler mehr drauf verlassen, dass das Projekt auch tatsächlich finanziert wurde. Einen Rechtschutz sollte sowieso jeder Privatmann bzw. jedes Unternehmen haben, dann könnte man es mal drauf ankommen lassen und einfach klagen....
Nachtrag:
Im Grunde müsste man mal auf Kickstarter schauen, ob da irgenwelche AGB oder oder ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden muss, bevor man spenden darf. Da ich bisher nichts gespendet habe, kann ich das nicht beurteilen. Sollte dies jedoch der Fall sein, dürften dort sicherlich auch irgendwelche rechtlichen Sanktionen vermerkt sein. Weiß da jemand Bescheid, ob man bei der Anlage des Accounts irgendwelche Nutzungsvereinbarungen akzeptieren muss? Diese könnten dann als rechtliche Grundlage hergenommen werden.
Ich denke schon, dass man in diesem Fall sogar gerichtlich vorgehen könnte. Getreu dem Motto "es kommt drauf an". Ich weiß nur nicht, wie das technisch mit Kickstarter im Hintergrund abläuft. Sollte zusätzlich die IP-Nr. des Schein-Spenders protokoliert werden, müsste es doch möglich sein, herauszufinden, wer diesen "Witz" gemacht hat? Die Daten werden ja auf anglo-amerikanischen Servern gespeichert, da ist es mit dem Datenschutz sowieso nicht besonders gut bestellt. Da könnte man sicherlich mit richterlichem Bescheid die Person lokalisieren lassen und entsprechend auf arglistige Täuschung oder evtl. Schadensersatz verklagen. Das kommt dann natürlich drauf an, ob die Eingabe von einem Minderjährigen oder Geisteskranken verantwortet wurde. Dann ist so gut wie kein Spielraum gegeben. Sollte dies nicht gegeben sein, könnte ich mir schon vorstellen, dass man da was rechtlich erreichen könnte. Wie genau das dann im Detail ablaufen könnte, kann ich nicht sagen. Das anglo-amerikanische Rechtssystem kann da jedoch ziemlich hart sein und ggf. sogar bei Erfolg in die Mio. gehen. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, kann das dann auch mal so zum Spaß durchziehen und es drauf ankommen lassen. Zumindest würde dann ein wichtiger Präzedenzfall für die Zukunft geschaffen. So kann sich ja kein Kickstarter Entwickler mehr drauf verlassen, dass das Projekt auch tatsächlich finanziert wurde. Einen Rechtschutz sollte sowieso jeder Privatmann bzw. jedes Unternehmen haben, dann könnte man es mal drauf ankommen lassen und einfach klagen....
Nachtrag:
Im Grunde müsste man mal auf Kickstarter schauen, ob da irgenwelche AGB oder oder ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden muss, bevor man spenden darf. Da ich bisher nichts gespendet habe, kann ich das nicht beurteilen. Sollte dies jedoch der Fall sein, dürften dort sicherlich auch irgendwelche rechtlichen Sanktionen vermerkt sein. Weiß da jemand Bescheid, ob man bei der Anlage des Accounts irgendwelche Nutzungsvereinbarungen akzeptieren muss? Diese könnten dann als rechtliche Grundlage hergenommen werden.