Endlich


Setze ja so hohe Erwartungen in das Spiel. Hoffentlich hält es dem stand

Grauzone. Du darfst einen Kopierschutz umgehen, aber eigentlich nicht entfernen. Deshalb ist ein Einsatz von Tools wie beispielsweise Daemontools erlaubt, aber bei Cracks ist es so eine Sache. Da würde ich eher Richtung illegal tendieren. Ohne es allerdings 100%ig zu wissen.Gast hat geschrieben:"Trotzdem ist das natürlich illegal."
Was genau soll daran illegal sein? Das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen ist bei Musik und Filmen verboten § 95 UrhG. Bei Software gilt meiner Ansicht nach dieser Passus nicht.Siehe § 69a Abs.5 UrhG und insbesondere für den folgenden Absatz § 69d UrhG.
Jedoch gibt es bei Software wiederum keine gesetzlich geregelte Privatkopie sondern nur eine Sicherungskopie. Zudem hat der Urheber von Software einen Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung seiner Software, wenn dafür keine Lizenz erworben wurde bzw einen Vernichtungsanspruch.
Obiges ist bloß meine Meinung und keine Rechtsberatung.
Indiana hat geschrieben:Ich bin auch kein Rechtsanwalt, folglich ist das auch nur meine Meinung: Ich glaube, dass niemand Dich verklagen wird, wenn Du einen Crack nutzt um ein Spiel zu spielen, das sich als Original in Deinem Besitz befindet. Wenn Du den Crack aber nutzt, um ein runtergeladenes (oder vom Kumpel, Kollegen, ... kopiertes) Spiel zu spielen, könnte das durchaus Konsequenzen nach sich ziehen.
Jedenfalls ist es für alle Beteiligten besser, das Spiel als Original zu kaufen - Darauf sollte meine Aussage eigentlich zielen.
Das ist meines Wissens nach falsch.Pestilence hat geschrieben:Grauzone. Du darfst einen Kopierschutz umgehen, aber eigentlich nicht entfernen. Deshalb ist ein Einsatz von Tools wie beispielsweise Daemontools erlaubt, aber bei Cracks ist es so eine Sache. Da würde ich eher Richtung illegal tendieren. Ohne es allerdings 100%ig zu wissen..
Was soll denn nun falsch sein?Das ist meines Wissens nach falsch.
Lies dir das UrhG durch. V.a. die Ausnahmeregelungen zu Software. Der Fachterminus hierfür ist lex specialis.
Deine Unterscheidung bzgl. Daemontools und Cracks hast du auch nicht begründet.
Wie kommst du darauf, dass man "umgehen" aber nicht "entfernen" darf?
Wo steht das?
Dein Hinweis auf Grauzone zieht nicht, da du ja weiters behauptest, dass der Eingriff unerlaubt wäre. Das ist dann deiner Ansicht nach keine Grauzone sondern verboten. Auch stellt sich die Frage: Wo bitte steht dieses allgemeingültige Verbot? Worauf begründest du das? Woher kommt dein "soweit ich weiß"? Du lieferst leider keine Quellen sondern behauptest nur. Das ist schade. Genau so kommt es zu den im Internet weit verbreiteten falschen Ansichten zum Thema Urheberrecht.Pestilence hat geschrieben:Was soll denn nun falsch sein?Das ist meines Wissens nach falsch.
Lies dir das UrhG durch. V.a. die Ausnahmeregelungen zu Software. Der Fachterminus hierfür ist lex specialis.
Deine Unterscheidung bzgl. Daemontools und Cracks hast du auch nicht begründet.
Wie kommst du darauf, dass man "umgehen" aber nicht "entfernen" darf?
Wo steht das?Es ist eine Grauzone. Bei einem Crack handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in Software. Bei einem Crack muss die Software disassembliert werden. Und genau dort ist die rechtliche Lage unklar -> Grauzone. Soweit ich aber weiß, ist es eher illegal als legal, im Gegensatz zur Emulation.
Den Kopierschutz umgehen hingegen ist legal, da es sich bei Spielen um Software handelt und dies nur bei Musik und Filmen verboten ist. Daemontools erstellt nur ein Image (inkl. Kopierschutz) und emuliert virtuelle Laufwerke. Du greifst nicht in die Software ein, sondern spielst ihr nur ein physisches Laufwerk vor.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69d.html§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__108b.htmlwenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht,
Gast hat geschrieben:Dein Hinweis auf Grauzone zieht nicht, da du ja weiters behauptest, dass der Eingriff unerlaubt wäre. Das ist dann deiner Ansicht nach keine Grauzone sondern verboten.Pestilence hat geschrieben:Was soll denn nun falsch sein?Das ist meines Wissens nach falsch.
Lies dir das UrhG durch. V.a. die Ausnahmeregelungen zu Software. Der Fachterminus hierfür ist lex specialis.
Deine Unterscheidung bzgl. Daemontools und Cracks hast du auch nicht begründet.
Wie kommst du darauf, dass man "umgehen" aber nicht "entfernen" darf?
Wo steht das?Es ist eine Grauzone. Bei einem Crack handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in Software. Bei einem Crack muss die Software disassembliert werden. Und genau dort ist die rechtliche Lage unklar -> Grauzone. Soweit ich aber weiß, ist es eher illegal als legal, im Gegensatz zur Emulation.
Den Kopierschutz umgehen hingegen ist legal, da es sich bei Spielen um Software handelt und dies nur bei Musik und Filmen verboten ist. Daemontools erstellt nur ein Image (inkl. Kopierschutz) und emuliert virtuelle Laufwerke. Du greifst nicht in die Software ein, sondern spielst ihr nur ein physisches Laufwerk vor.
Überhaupt nicht. Eine Veränderung des Programms ohne Genehmigung des Herstellers ist meines Wissens nach nicht erlaubt. Nicht umsonst gibt es verschiedene Lizenztypen.Hier geht es eben jedoch nicht um das Disassemblieren an sich sondern die Nutzung von bestimmten Programmen zur Nutzung einer Sicherungskopie durch einen berechtigten Nutzer. Daher ist dein Argument, dass Disassemblieren verboten wäre, auch im Falle wenn dies zuträfe, am Thema vorbeigehend.
Pestilence hat geschrieben:Wer ein Spiel legal hat, braucht sowieso keine Cracks. Also wozu sich Gedanken machen
Du hast bis jetzt kein einziges sachliches, untermauertes Argument gebracht. Schade. Wo sind Gesetzestexte oder Urteile, die deine Behauptungen auch nur irgendwie unterstützen?Pestilence hat geschrieben: Richtig. NACH MEINER ANSICHT verboten. Offiziell wohl eine Grauzone (d.h. in der Theorie wüsste man nicht genau, wie entschieden werden würde). Ich behaupte gar nichts. Ich äußere nur meine Meinung. Ich würde davon ausgehen, dass Cracks verboten sind, damit ist man auf der sicheren Seite. Tools wie Daemontools hingegen sind zu 100% erlaubt.
Doch, deine Behauptung ist am Thema vorbei. Denn derjenige, der ein solches Tool nutzt, betreibt weder eine Disassemblierung noch eine Dekompilierung, noch ein sonstiges reverse engineering.Pestilence hat geschrieben:Überhaupt nicht. Eine Veränderung des Programms ohne Genehmigung des Herstellers ist meines Wissens nach nicht erlaubt. Nicht umsonst gibt es verschiedene Lizenztypen.Hier geht es eben jedoch nicht um das Disassemblieren an sich sondern die Nutzung von bestimmten Programmen zur Nutzung einer Sicherungskopie durch einen berechtigten Nutzer. Daher ist dein Argument, dass Disassemblieren verboten wäre, auch im Falle wenn dies zuträfe, am Thema vorbeigehend.
Wieso "ihr"? Du diskutierst hier doch mit!Pestilence hat geschrieben:Wir sind alle keine Juristen, also belassen wir es doch einfach dabei. Zu einem Resultat kommen wir doch eh nicht, also wozu die Diskussion
Natürlich könnt ihr gerne weiterdiskutieren. Aber zu einem handfesten Ergebnis werdet ihr nicht kommen. Wer ein Spiel legal hat, braucht sowieso keine Cracks. Also wozu sich Gedanken machen
Das ist leider eine völlig blauäugige Sicht. Denkanregung: Jemand kauft ein Spiel. Nach einigen Jahren ist der Hersteller Pleite. Auf dem neuen System des Käufers lässt sich das Spiel nicht mehr nutzen, da dieses System die Installation eines bestimmten Treibers (Schutzmaßnahmen) nicht ermöglicht. Was nun?Pestilence hat geschrieben: Wer ein Spiel legal hat, braucht sowieso keine Cracks. Also wozu sich Gedanken machen