Nach einer langen Zeit ohne Neuigkeiten begräbt der Entwickler sein Adventure, bietet aber eine Erstattung der Spenden an.

Für das Point- & Click-Comicadventure 'Jason the Greek' sammelte der Entwickler Kristian Fosch im November 2013 Gelder bei Kickstarter. Rund 10.500 britische Pfund kamen damals zusammen. Seither ging das Projekt durch Höhen und Tiefen, zwischenzeitlich war sogar angedacht, statt HD auf Pixel-Grafik zu setzen. Im Februar 2018 gab es dann das vorerst letzte Lebenszeichen von 'Jason': Bewegte Grafiken (wieder in HD) und die Ankündigung einer ersten spielbaren Szene.
Gestern nun folgte in einem nur für die Unterstützer einsehbaren Update die Einstellung des Projekts. Demnach sieht sich Kristian Fosch derzeit nicht mehr in der Lage das Spiel zu beenden und schildert wie es ihm während der Entwicklung ergangen ist. Unterstützern bietet er auf Wunsch eine Rückzahlung der Spenden an.
Gestern nun folgte in einem nur für die Unterstützer einsehbaren Update die Einstellung des Projekts. Demnach sieht sich Kristian Fosch derzeit nicht mehr in der Lage das Spiel zu beenden und schildert wie es ihm während der Entwicklung ergangen ist. Unterstützern bietet er auf Wunsch eine Rückzahlung der Spenden an.
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Jason The Greek
- Entwickler
- DreamFever Ltd
- Publisher
- DreamFever Ltd
- Release
- gecancelt
- Webseite
- http://www.jasonthegreek.com
- Art
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Independent
- Sprachen
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- Systeme
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28 Kommentare
https://www.kickstarter.com/trust?lang=de
Den Anspruch auf Rückerstattung hast du in so einem Fall normalerweise also nicht automatisch.
Ich erinnere mich noch mit Grauen an die Amabrush und meine schönen 150,- Euro...
Bei mir aber auch der Sonderfall, dass ich ganz selten niedrig backe, um das Spiel zu bekommen, sondern meist in den physischen Tiers, weil ich die Personen unterstützen möchte. (Deswegen bleib ich auch treuer KING Art Backer. Auch, wenn ich mit 'Die Zwerge' nicht warm wurde.)
War es Arglist oder ist das aus äußeren Umständen so passiert. War es eine Donation oder ein Kauf.
Das Geld vom Hero Quest Brettspiel will ich wieder haben. Der Typ muss sich übrigens gerade in Spanien vor Gericht verantworten.
gibt ja kein Kickstarter-Projekt ohne Disclaimer, dass es Risiken beim Funding gibt.
aber mei... wie es der ö. Bundeskanzler schon vorlebt, sollen wir es ja "nicht so genau" mit den Gesetzen nehmen.
Der Verkäufer des Brettspiels Heroquest 25. Jahrestag sammelte in Sevilla 680.000 Euro von fünftausend Mäzenen
Er ist seit seinem ersten Versprechen, ihn im Dezember 2014 auszuschalten, mehr als fünf Jahre im Rückstand.
Ein Richter in Sevilla hat die Untersuchung des Falles abgeschlossen und ein Schnellverfahren wegen schweren Betrugs gegen Dionisio R.G. angeordnet, den Verkäufer des Brettspiels Heroquest 25th Anniversary, dem es gelungen ist, 680.000 Euro durch die Finanzierung von Zuschauern zu sammeln.
Es war die größte Sammlung, die von Sevilla aus gefördert wurde, und eine der größten in Spanien durch dieses System der Finanzierung durch Mikro-Mäzenatentum. Aber der Veranstalter hat seit der ersten Ankündigung im Dezember 2014 kein einziges Spiel abgeliefert.
Es wird geschätzt, dass er Spenden von mehr als 5.000 Menschen erhalten konnte, von denen derzeit 3.434 auf der Facebook-Plattform mit dem Titel "I want my 25th anniversary Heroquest" registriert sind.
Der Untersuchungsrichter 5 hat mit Beschluss vom 14. Januar die Ermittlungsphase abgeschlossen und den Fall an die Staatsanwaltschaft Sevilla zur Vorlage seines Qualifikationsnachweises verwiesen, in einer Untersuchung, die von dem auf Cyber-Kriminalität spezialisierten Staatsanwalt durchgeführt wird.
Nach der Anordnung von PROA forderte der Verband der Betroffenen, der die erste Beschwerde eingereicht hatte, jedoch neue Beweise, die darin bestehen, Unterlagen von den von den Käufern genutzten Zahlungsplattformen zu sammeln, ein Aspekt, über den der Richter in den kommenden Tagen entscheiden wird.
Quellen in diesem Fall teilen dieser Zeitung mit, dass die Anordnung von PROA Dionisio R.G. eines mutmaßlichen Verbrechens des schweren Betrugs beschuldigt, da der Betrug 50.000 Euro übersteigt und es eine hohe Anzahl von Betroffenen gibt. Für diese Bedingungen sieht das Strafgesetzbuch Strafen von 4 bis 8 Jahren Gefängnis und eine Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten vor.
Das Brettspiel wurde als Sonderausgabe zum 25. Jahrestag von Heroquest, einem der ersten und legendärsten "Dungeon"-Spiele, das in den 1990er Jahren für Furore sorgte, angekündigt.
Der Angeklagte räumte in seiner Gerichtserklärung ein, dass er einen Nettobetrag von fast 590.000 Euro in der Crowdfunding-Plattform Lánzanos erhalten hat, erklärte aber, dass er keine Kopien an einen Mäzen gegeben hat, weil er nicht über die notwendigen wirtschaftlichen Mittel verfügt, um das Spiel zu beenden. Er sagte, er suche nach einer Finanzierung dafür.
Die Strafanzeige wurde von einer Vereinigung der Betroffenen eingereicht, die mehr als 700 Mitglieder aus der ganzen Welt hat. Im Oktober 2019 kündigte diese Vereinigung an, dass die Registrierung der betroffenen Personen in Gruppe C erst kurz vor dem Datum des Prozesses durchgeführt wird und bis dahin keine neuen Beschwerdeführer in das Gerichtsverfahren eintreten werden.
Auf Fragen dieser Zeitung deutete Dionisios Verteidigung an, dass er beabsichtigt, gegen den Gerichtsbeschluss Berufung einzulegen.
Der Verkäufer, offiziell "in Abwesenheit", wird mit Verurteilung überhäuft
Das Amtsblatt der Junta und der Provinz Sevilla hat in den letzten Wochen verschiedene Urteile gegen Dionisio R.G. veröffentlicht, der nicht ansässig sein kann, obwohl sein Unternehmen in einem Industriegebiet in Sevilla angesiedelt ist. Er ist offiziell "in Abwesenheit" oder "an einem unbekannten Ort".
So veröffentlichte die BOJA am 27. Dezember letzten Jahres das Urteil eines Sozialgerichts, das seine Firma zur Zahlung von 16.785 Euro an einen digitalen Bildhauer, der für ihn arbeitete, verurteilte, und das Provinzbulletin fügte im November 2019 das Urteil ein, 9.038 Euro zuzüglich der gesetzlichen Zinsen und Kosten an eine Maschinen- und Werkzeugfirma mit Sitz in Barcelona zu zahlen.
Die letzte offizielle Meldung stammt vom 22. Januar, als der Boletín Oficial de la Provincia das Edikt eines Sozialgerichts veröffentlichte, das sein Unternehmen zur Zahlung von 6.623 Euro an einen ehemaligen Mitarbeiter verurteilte. «
https://www.diariodesevilla.es/juzgado_ ... 57171.html
Edit: "In January 2018, a backer won a small claims court action against the company with the judge ruling that there was "an implied contract of sale" between the backer and the company."
https://en.wikipedia.org/wiki/ZX_Spectrum_Vega%2B
Gibt es denn schon eine deutsche Rechtsprechung, nach der Backer leer ausgehen?
Da wurde aber vor allem wegen der Größenordnung ermittelt:
- 4,6 Millionen € per Kickstarter und Indiegogo
- 55.000 Vorbestellungen zur Zeit eines nicht wirklich funktionierenden Prototyps
https://www.derbrutkasten.com/amabrush- ... wksta-vsv/
Es gab übrigens auch vernichtende Rezensionen des Produkts. Funktioniert hat das nicht wirklich. Selbst da kam es nicht mal zum Prozess.
Schönes Wochenende noch @all
Es gibt kein Kickstartergesetz oder so.
Du bezahlst dafür, dass etwas fertiggestellt wird.
Bei physikalischen Käufen hast Du natürlich dieses 30 Tage Rücktrittsrecht ab Erhalt der Ware.
Bei Absage des Projektes, hast Du Recht auf Entschädigung.
Dann kommt es noch darauf an, wofüpr Du bezahlst. Sind es vielleicht die Rewards?
Disclaimer kann man schreiben. Ob die rechtsgültig sind, steht auf einem anderen Blatt.
Schwierig wird es bei Firmen außerhalb der EU.
Notfalls einfach in den Niederlanden die Firma anmelden. Da gilt bei Internetbetrug ja die Rechtssprechung des "Selbst Schuld, kein Mitleid". Immer der Nr. 1 Tipp unserer IT-Sicherheits-Lektoren. Wenn ihr keinen Job findet, macht halt Internetbetrug über die Niederlande. Da könnt ihr nicht verklagt werden.
Was ich weiß haben viele extra für Kickstarter Firmen gegründet, weil allein schon aus Steuergründen sehr viel vom Geld immer abhanden kam. Wenn ich mich nicht täusche, hatte auch KING Art in einer Kampagne eine UK-Anschrift? (Aber das wear, glaub ich, vor den Zeiten, dass Kickstarter einen EU-Auftritt hatte)
Was bleibt... es ist halt maximal der Rechtsweg möglich, wenn was schief geht. Und den werden die meisten ohnehin nicht gehen.