The Whispered World: Neu im Handel & Hotfix

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25 Kommentare

Dolgsthrasir vor 16 Jahren
News: The Whispered World: Neu im Handel & Hotfix

Endlich Bild Bild

Setze ja so hohe Erwartungen in das Spiel. Hoffentlich hält es dem stand :)
(Gast) vor 16 Jahren
Ich bin mitten drin und es ist wirklich gut.

Allerdings, ob es wirklich "Zitat: Es ist nicht nur das beste deutsche Grafikadventure aller Zeiten, sondern auch der beste Titel der vergangenen zwölf Jahre" ist, das sehe ich nicht so. The Bout of Unwritten Tales war auch spektakulär und hervorragend gelungen.

Für mich stehen beide Adventure gleichwertig auf einem Podest :D
M4G1C (Gast) vor 16 Jahren
gibt schlimmeres als zwei deutsche Adventures unter die ersten 2 zu stellen ^^ aber recht hast du.. beide gehören unter die Top one *gg*
Indiana vor 16 Jahren
Also ich persönlich fand Bout auch echt hervorragend, TWW habe ich noch nicht angespielt, das wird aber hoffentlich bald soweit sein. Insgesamt freue ich mich aber, dass es wieder Adventures gibt, die wirklich in Erinnerung bleiben. Dieses Jahr gab es ja schon einige. Neben den hier angesprochenen natürlich auch Monkey Island SE (wobei das auch viel vom Nostalgiefaktor lebt). Außerdem kommen auch noch einige Titel, die Spitzenwertungen einfahren könnten, Black Mirror 2 oder Runaway 3 z.B. Ob die wirklich an Bout und TWW ranreichen werden, weiss ich natürlich auch noch nicht. Auf jeden Fall bin ich mal sehr gespannt auf die Wahl zum Adventure des Jahres. Das dürfte sehr spannend werden.
Tobit vor 16 Jahren
Ich habe TWW ein wenig angespielt. Ich finde es hervorragend. Was allerdings extrem nervt ist die ständige Würfelabfrage beim starten des Spieles.
Ich brauche da immer ewig bis ich die richtigen Symbole gefunden habe. Manchmal sind die Symbole auch nicht richtig erkennbar, bzw. weiß man nicht ob das Symbol von der Schräge her genau passt.

LG
TOBI
Ludwig vor 16 Jahren
Na ja, wenn man die Würfel richtig hält, dann stimmt auch alles. Mir ist aber eben ein Fall bekannt geworden, bei dem es z. B. schon Probleme gibt. Was ist, wenn in einem Haushalt das Spiel auf 2 Rechnern gespielt wird, also z.B. gestern auf dem einen Rechner gespielt wurde und heute der Partner/die Ehefrau oder wer auch immer spielen will und nun der Mann auf Geschäftsreise ist und man nicht weiß, wo der die Würfel hingelegt hat?
Das guckt man dumm aus der Wäsche und kann nicht spielen. Nein, so originell diese Idee auch ist, sie wurde falsch umgesetzt.

Gruß
Ludwig
http://www.gamepad.de
Dolgsthrasir vor 16 Jahren
Nunja, aber wer räumt die Würfel auch so weg, dass man sie nicht mehr findet? Solange das Spiel gespielt wird, bleiben die natürlich in PC-Reichweite liegen. Man hat also jetzt keinen so großen Radius, wo man suchen müsste. Und nachdem ich das Spiel durchgespielt habe, kommt das ganze ins Regal zu meinen anderen Spielen. Wer also ein wenig Grundordnung hat, wird da auch nicht in Probleme laufen. Ich finde die ganze Würfelgeschichte eine tolle Sache. Auf sowas steh' ich total :)

Wenn das ganze nur einen DVD-Check hat und du nicht weißt, wo dein Partner die DVD hingelegt hat, dann hast du im Endeffekt das gleiche Problem.
(Gast) vor 16 Jahren
... oder die anleitung von simon, die scheiben von MI oder Indy kaputt oder verloren gegangen sind... all das hatte ich früher auch schon gehabt... das nunmal so und ein toller kopierschutz. wobei ich leider sagen muss, daß ich eben schon die ersten zum ausschneiden geformten würfel gesehen hab (als pdf) und für jeden auf z.b. pappe aufzukleben ist.
(Gast) vor 16 Jahren
Hallo!
Nicht nur das. Bald wird es einen NO-CD-Crack geben.
Dolgsthrasir vor 16 Jahren
Jeder Kopierschutz wird geknackt. Sollte denke ich klar sein ;)

Dann doch lieber einer, der den ehrlichen Käufern noch was besonderes in die Hand gibt.
Indiana vor 16 Jahren
Nun, wer einen Crack zu welchem Spiel auch immer sucht, der findet meist auch einen. Genauso Nachbauwürfel, Scheiben etc. Das hats schon immer gegeben und wird es leider auch immer geben, das Problem ist also wirklich nicht neu. Immerhin muss man jetzt aber mal wieder zu Schere und Klebstoff greifen, ehe man das Spiel starten kann. Der Aufwand ist also schon noch höher, als das einfache Laden einer einzelnen Datei. Trotzdem ist das natürlich illegal.
Gast (Gast) vor 16 Jahren
"Trotzdem ist das natürlich illegal."

Was genau soll daran illegal sein? Das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen ist bei Musik und Filmen verboten § 95 UrhG. Bei Software gilt meiner Ansicht nach dieser Passus nicht.Siehe § 69a Abs.5 UrhG und insbesondere für den folgenden Absatz § 69d UrhG.

Jedoch gibt es bei Software wiederum keine gesetzlich geregelte Privatkopie sondern nur eine Sicherungskopie. Zudem hat der Urheber von Software einen Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung seiner Software, wenn dafür keine Lizenz erworben wurde bzw einen Vernichtungsanspruch.

Obiges ist bloß meine Meinung und keine Rechtsberatung.
Indiana vor 16 Jahren
Ich bin auch kein Rechtsanwalt, folglich ist das auch nur meine Meinung: Ich glaube, dass niemand Dich verklagen wird, wenn Du einen Crack nutzt um ein Spiel zu spielen, das sich als Original in Deinem Besitz befindet. Wenn Du den Crack aber nutzt, um ein runtergeladenes (oder vom Kumpel, Kollegen, ... kopiertes) Spiel zu spielen, könnte das durchaus Konsequenzen nach sich ziehen.

Jedenfalls ist es für alle Beteiligten besser, das Spiel als Original zu kaufen - Darauf sollte meine Aussage eigentlich zielen.
Dolgsthrasir vor 16 Jahren
Gast hat geschrieben:"Trotzdem ist das natürlich illegal."

Was genau soll daran illegal sein? Das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen ist bei Musik und Filmen verboten § 95 UrhG. Bei Software gilt meiner Ansicht nach dieser Passus nicht.Siehe § 69a Abs.5 UrhG und insbesondere für den folgenden Absatz § 69d UrhG.

Jedoch gibt es bei Software wiederum keine gesetzlich geregelte Privatkopie sondern nur eine Sicherungskopie. Zudem hat der Urheber von Software einen Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung seiner Software, wenn dafür keine Lizenz erworben wurde bzw einen Vernichtungsanspruch.

Obiges ist bloß meine Meinung und keine Rechtsberatung.
Grauzone. Du darfst einen Kopierschutz umgehen, aber eigentlich nicht entfernen. Deshalb ist ein Einsatz von Tools wie beispielsweise Daemontools erlaubt, aber bei Cracks ist es so eine Sache. Da würde ich eher Richtung illegal tendieren. Ohne es allerdings 100%ig zu wissen.

Sonst schließe ich mich Indiana an: Kaufen oder nicht spielen. Wir schießen uns sonst nur selbst ins Bein.
(Gast) vor 16 Jahren
Indiana hat geschrieben:Ich bin auch kein Rechtsanwalt, folglich ist das auch nur meine Meinung: Ich glaube, dass niemand Dich verklagen wird, wenn Du einen Crack nutzt um ein Spiel zu spielen, das sich als Original in Deinem Besitz befindet. Wenn Du den Crack aber nutzt, um ein runtergeladenes (oder vom Kumpel, Kollegen, ... kopiertes) Spiel zu spielen, könnte das durchaus Konsequenzen nach sich ziehen.

Jedenfalls ist es für alle Beteiligten besser, das Spiel als Original zu kaufen - Darauf sollte meine Aussage eigentlich zielen.

Dann steht ja Meinung gegen Meinung! :beer:

Im Ernst: Auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn eine Klage gegen den rechtmäßigen Besitzer eines Softwareoriginals bei Nutzung von Cracks basieren? Das UrhG macht explizit bei Software Ausnahmen!

Dass der Urheber gegen eine Person, die keine Lizenz für die Nutzung seiner Software erworben hat, bei Nutzung dieser Software verschiedene Ansprüche hat, hatte ich ja oben geschrieben. Aber um diesen Fall ging es gar nicht, sondern um deine pauschale Aussage, dass "Der Aufwand ist also schon noch höher, als das einfache Laden einer einzelnen Datei. Trotzdem ist das natürlich illegal." wäre. Das ist nämlich meines Wissens nach falsch, wenn es sich um rechtmäßig erworbene Software handelt.

"Jedenfalls ist es für alle Beteiligten besser, das Spiel als Original zu kaufen - Darauf sollte meine Aussage eigentlich zielen."

Ja, das ist aber nicht mit deiner anderen Behauptung (s.o.) identisch.

:)
Pestilence hat geschrieben:Grauzone. Du darfst einen Kopierschutz umgehen, aber eigentlich nicht entfernen. Deshalb ist ein Einsatz von Tools wie beispielsweise Daemontools erlaubt, aber bei Cracks ist es so eine Sache. Da würde ich eher Richtung illegal tendieren. Ohne es allerdings 100%ig zu wissen..
Das ist meines Wissens nach falsch.

Lies dir das UrhG durch. V.a. die Ausnahmeregelungen zu Software. Der Fachterminus hierfür ist lex specialis.

Deine Unterscheidung bzgl. Daemontools und Cracks hast du auch nicht begründet.

Wie kommst du darauf, dass man "umgehen" aber nicht "entfernen" darf?

Wo steht das?
Dolgsthrasir vor 16 Jahren
Das ist meines Wissens nach falsch.

Lies dir das UrhG durch. V.a. die Ausnahmeregelungen zu Software. Der Fachterminus hierfür ist lex specialis.

Deine Unterscheidung bzgl. Daemontools und Cracks hast du auch nicht begründet.

Wie kommst du darauf, dass man "umgehen" aber nicht "entfernen" darf?

Wo steht das?
Was soll denn nun falsch sein? ;) Es ist eine Grauzone. Bei einem Crack handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in Software. Bei einem Crack muss die Software disassembliert werden. Und genau dort ist die rechtliche Lage unklar -> Grauzone. Soweit ich aber weiß, ist es eher illegal als legal, im Gegensatz zur Emulation.

Den Kopierschutz umgehen hingegen ist legal, da es sich bei Spielen um Software handelt und dies nur bei Musik und Filmen verboten ist. Daemontools erstellt nur ein Image (inkl. Kopierschutz) und emuliert virtuelle Laufwerke. Du greifst nicht in die Software ein, sondern spielst ihr nur ein physisches Laufwerk vor.
(Gast) vor 16 Jahren
Pestilence hat geschrieben:
Das ist meines Wissens nach falsch.

Lies dir das UrhG durch. V.a. die Ausnahmeregelungen zu Software. Der Fachterminus hierfür ist lex specialis.

Deine Unterscheidung bzgl. Daemontools und Cracks hast du auch nicht begründet.

Wie kommst du darauf, dass man "umgehen" aber nicht "entfernen" darf?

Wo steht das?
Was soll denn nun falsch sein? ;) Es ist eine Grauzone. Bei einem Crack handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in Software. Bei einem Crack muss die Software disassembliert werden. Und genau dort ist die rechtliche Lage unklar -> Grauzone. Soweit ich aber weiß, ist es eher illegal als legal, im Gegensatz zur Emulation.

Den Kopierschutz umgehen hingegen ist legal, da es sich bei Spielen um Software handelt und dies nur bei Musik und Filmen verboten ist. Daemontools erstellt nur ein Image (inkl. Kopierschutz) und emuliert virtuelle Laufwerke. Du greifst nicht in die Software ein, sondern spielst ihr nur ein physisches Laufwerk vor.
Dein Hinweis auf Grauzone zieht nicht, da du ja weiters behauptest, dass der Eingriff unerlaubt wäre. Das ist dann deiner Ansicht nach keine Grauzone sondern verboten. Auch stellt sich die Frage: Wo bitte steht dieses allgemeingültige Verbot? Worauf begründest du das? Woher kommt dein "soweit ich weiß"? Du lieferst leider keine Quellen sondern behauptest nur. Das ist schade. Genau so kommt es zu den im Internet weit verbreiteten falschen Ansichten zum Thema Urheberrecht.

Sowohl Disassemblieren als auch Dekompilieren sind gesetzlich geregelt und meines Wissens nach eben wie reverse engineering im Allgemeinen an sich in manchen Fällen erlaubt:

§§ 69 ff. UrhG

Hier geht es eben jedoch nicht um das Disassemblieren an sich sondern die Nutzung von bestimmten Programmen zur Nutzung einer Sicherungskopie durch einen berechtigten Nutzer. Daher ist dein Argument, dass Disassemblieren verboten wäre, auch im Falle wenn dies zuträfe, am Thema vorbeigehend.

Unabhängig davon sind noch vertragsrechtliche Bestimmungen zu sehen (AGB), deren Gültigkeit in vielen Fällen fragwürdig und vom Einzelfall abhängig ist (wann wurde auf die AGB/"Lizenzen" hingewiesen/gezeigt? Vor dem Kauf? usw.)
Gast (Gast) vor 16 Jahren
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69d.html

Als Ergänzung. Ob dann vertragliche Bestimmungen gültig sind, hängt vom Einzelfall ab.

Meine Ansicht.
(Gast) vor 16 Jahren
Empfehlenswertes Interview:

http://kanzlei-baecker.de/4694.html

Meine Ansicht treffen natürlich nur auf die rechtmässige Nutzung von ORIGINALsoftware zu

Weiters gilt:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__108b.html
Hierbei insbesondere letzter Satz von Abs. 1.
wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht,
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__108b.html

Zivilrechtliche Ansprüche aus dem Besitz und der Nutzung (nicht Verbreitung! Nicht Herstellung! usw.) eines Tools zur Erreichung der bestimmungsmäßigen Nutzbarkeit einer Sicherungskopie oder eines Originals durch einen dazu berechtigten Nutzer (siehe § 69d Abs. 1) dürften sich meiner Meinung nach wohl aufgrund des fehlenden Schadens nicht ergeben.

Man muss hierbei meiner Ansicht nach strikt zwischen Herstellung, Verbreitung, Nutzung, Besitz, usw. unterscheiden.

Ich hoffe, The Whispered World wird ein kommerzieller Erfolg (trotz oder wegen (?) der kreativen Schutzmaßnahmen) :)
Dolgsthrasir vor 16 Jahren
Gast hat geschrieben:
Pestilence hat geschrieben:
Das ist meines Wissens nach falsch.

Lies dir das UrhG durch. V.a. die Ausnahmeregelungen zu Software. Der Fachterminus hierfür ist lex specialis.

Deine Unterscheidung bzgl. Daemontools und Cracks hast du auch nicht begründet.

Wie kommst du darauf, dass man "umgehen" aber nicht "entfernen" darf?

Wo steht das?
Was soll denn nun falsch sein? ;) Es ist eine Grauzone. Bei einem Crack handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in Software. Bei einem Crack muss die Software disassembliert werden. Und genau dort ist die rechtliche Lage unklar -> Grauzone. Soweit ich aber weiß, ist es eher illegal als legal, im Gegensatz zur Emulation.

Den Kopierschutz umgehen hingegen ist legal, da es sich bei Spielen um Software handelt und dies nur bei Musik und Filmen verboten ist. Daemontools erstellt nur ein Image (inkl. Kopierschutz) und emuliert virtuelle Laufwerke. Du greifst nicht in die Software ein, sondern spielst ihr nur ein physisches Laufwerk vor.
Dein Hinweis auf Grauzone zieht nicht, da du ja weiters behauptest, dass der Eingriff unerlaubt wäre. Das ist dann deiner Ansicht nach keine Grauzone sondern verboten.

Richtig. NACH MEINER ANSICHT verboten. Offiziell wohl eine Grauzone (d.h. in der Theorie wüsste man nicht genau, wie entschieden werden würde). Ich behaupte gar nichts. Ich äußere nur meine Meinung. Ich würde davon ausgehen, dass Cracks verboten sind, damit ist man auf der sicheren Seite. Tools wie Daemontools hingegen sind zu 100% erlaubt.
Hier geht es eben jedoch nicht um das Disassemblieren an sich sondern die Nutzung von bestimmten Programmen zur Nutzung einer Sicherungskopie durch einen berechtigten Nutzer. Daher ist dein Argument, dass Disassemblieren verboten wäre, auch im Falle wenn dies zuträfe, am Thema vorbeigehend.
Überhaupt nicht. Eine Veränderung des Programms ohne Genehmigung des Herstellers ist meines Wissens nach nicht erlaubt. Nicht umsonst gibt es verschiedene Lizenztypen.

Wir sind alle keine Juristen, also belassen wir es doch einfach dabei. Zu einem Resultat kommen wir doch eh nicht, also wozu die Diskussion ;)

Natürlich könnt ihr gerne weiterdiskutieren. Aber zu einem handfesten Ergebnis werdet ihr nicht kommen. Wer ein Spiel legal hat, braucht sowieso keine Cracks. Also wozu sich Gedanken machen :P

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