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The Whispered World
- Entwickler
- Daedalic
- Publisher
- KOCH Media
- Release
- 28. August 2009
- Auszeichnungen
- Adventure Corner Award • Adventure des Jahres • Adventure des Jahres Redaktionswahl • Der beste Soundtrack des Jahres • Die beste Geschichte des Jahres • Die beste Grafik des Jahres • Die besten Rätsel des Jahres • Überraschungs-Hit des Jahres
- Webseite
- http://www.the-whispered-world.de/
- Sprachen
-
- Systeme
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- Stichwörter
- The Whispered World bei Amazon kaufen (Affiliate-Link)
- The Whispered World Test @ Adventure Corner
- The Whispered World Hotfix Download @ Daedalic.de
- The Whispered World Hotfix Download @ Adventure Corner
- The Whispered World kaufen
25 Kommentare
Endlich
Setze ja so hohe Erwartungen in das Spiel. Hoffentlich hält es dem stand
Allerdings, ob es wirklich "Zitat: Es ist nicht nur das beste deutsche Grafikadventure aller Zeiten, sondern auch der beste Titel der vergangenen zwölf Jahre" ist, das sehe ich nicht so. The Bout of Unwritten Tales war auch spektakulär und hervorragend gelungen.
Für mich stehen beide Adventure gleichwertig auf einem Podest
Ich brauche da immer ewig bis ich die richtigen Symbole gefunden habe. Manchmal sind die Symbole auch nicht richtig erkennbar, bzw. weiß man nicht ob das Symbol von der Schräge her genau passt.
LG
TOBI
Das guckt man dumm aus der Wäsche und kann nicht spielen. Nein, so originell diese Idee auch ist, sie wurde falsch umgesetzt.
Gruß
Ludwig
http://www.gamepad.de
Wenn das ganze nur einen DVD-Check hat und du nicht weißt, wo dein Partner die DVD hingelegt hat, dann hast du im Endeffekt das gleiche Problem.
Nicht nur das. Bald wird es einen NO-CD-Crack geben.
Dann doch lieber einer, der den ehrlichen Käufern noch was besonderes in die Hand gibt.
Was genau soll daran illegal sein? Das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen ist bei Musik und Filmen verboten § 95 UrhG. Bei Software gilt meiner Ansicht nach dieser Passus nicht.Siehe § 69a Abs.5 UrhG und insbesondere für den folgenden Absatz § 69d UrhG.
Jedoch gibt es bei Software wiederum keine gesetzlich geregelte Privatkopie sondern nur eine Sicherungskopie. Zudem hat der Urheber von Software einen Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung seiner Software, wenn dafür keine Lizenz erworben wurde bzw einen Vernichtungsanspruch.
Obiges ist bloß meine Meinung und keine Rechtsberatung.
Jedenfalls ist es für alle Beteiligten besser, das Spiel als Original zu kaufen - Darauf sollte meine Aussage eigentlich zielen.
Sonst schließe ich mich Indiana an: Kaufen oder nicht spielen. Wir schießen uns sonst nur selbst ins Bein.
Dann steht ja Meinung gegen Meinung!
Im Ernst: Auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn eine Klage gegen den rechtmäßigen Besitzer eines Softwareoriginals bei Nutzung von Cracks basieren? Das UrhG macht explizit bei Software Ausnahmen!
Dass der Urheber gegen eine Person, die keine Lizenz für die Nutzung seiner Software erworben hat, bei Nutzung dieser Software verschiedene Ansprüche hat, hatte ich ja oben geschrieben. Aber um diesen Fall ging es gar nicht, sondern um deine pauschale Aussage, dass "Der Aufwand ist also schon noch höher, als das einfache Laden einer einzelnen Datei. Trotzdem ist das natürlich illegal." wäre. Das ist nämlich meines Wissens nach falsch, wenn es sich um rechtmäßig erworbene Software handelt.
"Jedenfalls ist es für alle Beteiligten besser, das Spiel als Original zu kaufen - Darauf sollte meine Aussage eigentlich zielen."
Ja, das ist aber nicht mit deiner anderen Behauptung (s.o.) identisch.
Das ist meines Wissens nach falsch.
Lies dir das UrhG durch. V.a. die Ausnahmeregelungen zu Software. Der Fachterminus hierfür ist lex specialis.
Deine Unterscheidung bzgl. Daemontools und Cracks hast du auch nicht begründet.
Wie kommst du darauf, dass man "umgehen" aber nicht "entfernen" darf?
Wo steht das?
Den Kopierschutz umgehen hingegen ist legal, da es sich bei Spielen um Software handelt und dies nur bei Musik und Filmen verboten ist. Daemontools erstellt nur ein Image (inkl. Kopierschutz) und emuliert virtuelle Laufwerke. Du greifst nicht in die Software ein, sondern spielst ihr nur ein physisches Laufwerk vor.
Sowohl Disassemblieren als auch Dekompilieren sind gesetzlich geregelt und meines Wissens nach eben wie reverse engineering im Allgemeinen an sich in manchen Fällen erlaubt:
§§ 69 ff. UrhG
Hier geht es eben jedoch nicht um das Disassemblieren an sich sondern die Nutzung von bestimmten Programmen zur Nutzung einer Sicherungskopie durch einen berechtigten Nutzer. Daher ist dein Argument, dass Disassemblieren verboten wäre, auch im Falle wenn dies zuträfe, am Thema vorbeigehend.
Unabhängig davon sind noch vertragsrechtliche Bestimmungen zu sehen (AGB), deren Gültigkeit in vielen Fällen fragwürdig und vom Einzelfall abhängig ist (wann wurde auf die AGB/"Lizenzen" hingewiesen/gezeigt? Vor dem Kauf? usw.)
Als Ergänzung. Ob dann vertragliche Bestimmungen gültig sind, hängt vom Einzelfall ab.
Meine Ansicht.
http://kanzlei-baecker.de/4694.html
Meine Ansicht treffen natürlich nur auf die rechtmässige Nutzung von ORIGINALsoftware zu
Weiters gilt:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__108b.html
Hierbei insbesondere letzter Satz von Abs. 1.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__108b.html
Zivilrechtliche Ansprüche aus dem Besitz und der Nutzung (nicht Verbreitung! Nicht Herstellung! usw.) eines Tools zur Erreichung der bestimmungsmäßigen Nutzbarkeit einer Sicherungskopie oder eines Originals durch einen dazu berechtigten Nutzer (siehe § 69d Abs. 1) dürften sich meiner Meinung nach wohl aufgrund des fehlenden Schadens nicht ergeben.
Man muss hierbei meiner Ansicht nach strikt zwischen Herstellung, Verbreitung, Nutzung, Besitz, usw. unterscheiden.
Ich hoffe, The Whispered World wird ein kommerzieller Erfolg (trotz oder wegen (?) der kreativen Schutzmaßnahmen)
Richtig. NACH MEINER ANSICHT verboten. Offiziell wohl eine Grauzone (d.h. in der Theorie wüsste man nicht genau, wie entschieden werden würde). Ich behaupte gar nichts. Ich äußere nur meine Meinung. Ich würde davon ausgehen, dass Cracks verboten sind, damit ist man auf der sicheren Seite. Tools wie Daemontools hingegen sind zu 100% erlaubt.
Überhaupt nicht. Eine Veränderung des Programms ohne Genehmigung des Herstellers ist meines Wissens nach nicht erlaubt. Nicht umsonst gibt es verschiedene Lizenztypen.
Wir sind alle keine Juristen, also belassen wir es doch einfach dabei. Zu einem Resultat kommen wir doch eh nicht, also wozu die Diskussion
Natürlich könnt ihr gerne weiterdiskutieren. Aber zu einem handfesten Ergebnis werdet ihr nicht kommen. Wer ein Spiel legal hat, braucht sowieso keine Cracks. Also wozu sich Gedanken machen